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   BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67   

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https://dejure.org/1969,547
BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67 (https://dejure.org/1969,547)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1969 - VI C 61.67 (https://dejure.org/1969,547)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - VI C 61.67 (https://dejure.org/1969,547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Kinderzuschlages - Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 99
  • FamRZ 1969, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.07.1967 - II C 59.67

    Gewährung eines Kinderzuschlages für Enkel eines Beamten nach der Regelung für

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67
    Der Kinderzuschlag ist Teil des dem Beamten auf Grund der Pflicht des Dienstherrn, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen (Fürsorgepflicht), und der daraus abzuleitenden Alimentationspflicht geschuldeten angemessenen Lebensunterhalts (vgl. BVerwGE 27, 308 [313] und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1967 - BVerfG 2 BvR 110/67 -).

    Der dem Beamten gewährte Kinderzuschlag soll zudem den Unterhalt und die Erziehung des Kindes nur erleichtern, nicht also den Aufwand dafür voll gewährleisten, (vgl. BVerwGE 27, 308 [.313.]).

  • BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 43.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67
    Das geschieht aber - zulässigerweise - in generalisierender und typisierender Form (vgl. dazu BVerwGE 25, 123 [125]), und zwar grundsätzlich in der Weise, daß der Beamte Kinderzuschlag für die zu seiner Familie gehörenden Kinder erhält, für deren Unterhalt er in der Regel aufkommt oder aufzukommen hat, wobei der Zugehörigkeit zur Familie entscheidende Bedeutung zukommt.
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 169.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - VI C 61.67
    Das Bestehen einer Unterhaltspflicht ist dabei nur von sekundärer Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1967), die Unterhaltspflicht ist im Einzelfall ebensowenig entscheidend und erforderlich wie tatsächliche Unterhaltsgewährung (vgl. dazu auch Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 169.59 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 1 = ZBR 1962, 289 = DÖV 1962, 827]).
  • BVerwG, 23.10.1974 - VI B 60.74

    Kinderzuschlagsberechtigung für die unterhaltspflichtigen Großeltern

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß es im Hinblick auf die Befugnis des Besoldungsgesetzgebers zu einer typisierenden und generalisierenden Regelung (vgl. für das Kinderzuschlagsrecht: BVerwGE 32, 99; 41, 237 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71][239/240]) nicht zu beanstanden ist, wenn die Berechtigung der Großeltern zum Bezug von Kinderzuschlag an die Voraussetzung geknüpft wird, daß das Kind in ihre Wohnung aufgenommen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 BBesG) oder als aufgenommen gilt (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BBesG).

    Dies geschieht aber - wie der beschließende Senat schon in BVerwGE 32, 99 (101) [BVerwG 14.05.1969 - VI C 61/67] dargelegt hat - in generalisierender und typisierender Form.

  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht

    Vielmehr beschränkt sich die Fürsorgepflicht grundsätzlich auf die Beamtenfamilie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Beamten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 11. April 1967 - 2 BvL 3.62 - BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [346 f.], vom 21. Januar 1969 - 2 BvL 11.64 - BVerfGE 25, 142 [149], vom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14.60 - BVerfGE 29, 1 [BVerfG 09.06.1970 - 2 BvL 14/66] [9], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juni 1969 - BVerwG VI C 61.67 - BVerwGE 32, 99 [101]).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68

    Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines

    Die Gewährung von Waisengeld an die ehelichen Kinder eines verstorbenen Beamten durfte der Gesetzgeber mit Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zur "Beamtenfamilie im engeren Sinne" - "Kleinfamilie" - (vgl. dazu BVerfGE 21, 329 [347, 348]; BVerwGE 32, 99 [101]) in generalisierender und typisierender Form ohne Prüfung der konkreten Unterhaltsverpflichtung und -leistung des Beamten im Einzelfall in der spezifisch beamtenrechtlichen Weise regeln wie dies in der bisherigen Fassung des § 144 Abs. 1 und des § 180 Abs. 2 LBG geschehen ist.
  • BVerwG, 07.03.1975 - II B 41.74

    Rechtsmittel

    In den Gründen des Beschlusses des VI. Senatsvom 23. Oktober 1974 - BVerwG VI B 60.74 - (ZBR 1975, 30) ist in bezug auf § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 BBesG ausgeführt, die Regelung des Kinderzuschlages knüpfe zwar an die Unterhaltsleistung für das Kind, zum Teil auch an die (bürgerlich-rechtliche) Unterhaltspflicht an, dies geschehe aber - wie schon in BVerwGE 32, 99 (101) [BVerwG 14.05.1969 - VI C 61/67] dargelegt worden sei - zulässigerweise in generalisierender und typisierender Form, indem Sachverhalte für maßgeblich erklärt würden, die typische und zudem praktikabl Abgrenzungsmerkmale aufweisen.
  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 38.72

    Anspruch eines Enkels und früheren Pflegekindes auf Beihilfe zu den Kosten der

    Auf Grund des hiernach allein in Erwägung zu ziehenden hergebrachten Grundsatzes der Fürsorgepflicht kann aber der Dienstherr nicht gehalten sein, in die Beihilfeberechtigung Personen einzubeziehen, die - wie Enkelkinder - nicht zu der in die Alimentationspflicht des Dienstherrn nur einbezogene "Kleinfamilie" des Beamten (vgl. BVerwGE 32, 99 [101]) gehören; mit Recht hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß der Dienstherr aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht genötigt sein könne, den Kindern gefallener Beamten kinder deren Ansprüche einzuräumen.
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